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Abstracteinreichung

Einreichungszeitraum und Review

Die Einreichung von Abstracts war bis zum 15. November 2024 möglich. Derzeit erfolgt ein anonymes Review-Verfahren, dem eine Sichtung und Bewertung durch die Programmkommission folgt. Eine schriftliche Information über eine Annahme als Vortrag oder Visual Abstract resp. Ablehnung erfolgt bis Mitte Januar 2025..

Geben Sie keine personenbezogenen Informationen an Ihnen unbekannte und nicht eindeutig als Conventus identifizierbare Unternehmen weiter.
Wir warnen vor betrügerischen E-Mails an Beteiligte unserer Veranstaltungen bezüglich

  • Reiseplanung und Hotelbuchung
  • Registrierung
  • Angebot von Teilnehmerlisten
  • o. ä.

von Firmen, die sich teilweise als unsere Vertragspartner ausgeben. Es wird versucht, mit irreführenden Angeboten, eine Interaktion herzustellen. In diesem Zusammenhang werden ggf. Bestellungen getätigt, die nicht mit unseren Kongressen oder Conventus in Verbindung stehen.

Conventus arbeitet im Bereich Registrierung oder Reiseplanung mit keinem vermittelnden Partner zusammen und distanziert sich von solchen E-Mails.
Im Bereich des Datenschutzes und des Umgangs von personenbezogenen Daten aller Kongressbeteiligten hat Conventus höchst mögliche Schutzvorkehrungen getroffen.
Korrespondieren Sie nur direkt mit den Hotels, die Sie auf der Tagungswebseite oder persönlich gefunden haben. Insofern Hotelbuchungen über Conventus erfolgen, findet die Korrespondenz immer durch Mailadressen statt, die auf @conventus.de enden.

Denken Sie nach, bevor Sie klicken oder antworten! Seien Sie immer vorsichtig bei E-Mails, Links und Anhängen aus unbekannten oder verdächtigen Quellen.
Ein seriöses Unternehmen sollte durch eine detaillierte geschäftliche E-Mail-Signatur identifizierbar sein und persönlich mit Ihnen in Kontakt treten (Angabe von Vor- und Nachname).

Melden Sie betrügerische E-Mails bei Ihrem E-Mail-Anbieter. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Verbraucherzentrale und/oder die Polizei.

Vorgaben auf einen Blick

  • Je Erstautor (= Vortragende) ist nur eine Beitragseinreichung (Vortrag oder Visual Abstract mit/ohne Kurzvortrag) zulässig
  • Die Abstract-Veröffentlichung/-Präsentation darf erstmalig zum HNO-Kongress 2025 in Frankfurt am Main erfolgen
  • Abstracts können in Deutsch oder Englisch eingereicht werden, jedoch nicht zweisprachig
  • Die Abstract-Einreichung von Industriefirmen für das wissenschaftliche Programm ist nicht gestattet.  

    Hinweis: Beiträge von Nichtmitgliedern der Gesellschaft werden nur im Ausnahmefall angenommen. Neumitglieder werden hierbei berücksichtigt, sofern deren Mitgliedsantrag der Geschäftsstelle bis zum 31. Oktober 2024 vorliegt und vom Präsidium bewilligt wird.

Veröffentlichung

Alle angenommenen Abstracts werden automatisch zum Kongress als Open-Access-Artikel vom Springer Medizin Verlag GmbH publiziert (eOnly bis 6 Monate nach Kongress).

Das Abstract wird in der von Ihnen eingereichten Form veröffentlicht. Es erfolgt keine Fehlerkorrektur oder Überarbeitung durch die Programmkommission oder Conventus.

Stefan Regge

Abstractmanagement

Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH

abstract@conventus.de